Rechtsprechung
   LG Neuruppin, 18.12.2012 - 5 T 205/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45348
LG Neuruppin, 18.12.2012 - 5 T 205/12 (https://dejure.org/2012,45348)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 18.12.2012 - 5 T 205/12 (https://dejure.org/2012,45348)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 5 T 205/12 (https://dejure.org/2012,45348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,45348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Schuldners auf Antrag des Gläubigers nach Bestimmung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher; Zwangsvollstreckung eines Ordnungsgeldes und Nebenforderungen nach der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus LG Neuruppin, 18.12.2012 - 5 T 205/12
    Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Titels, die darauf gestützt werden, dass bereits die dem Vollstreckungstitel zugrundeliegenden Rechtsnormen - oder in anderen Fällen die individualvertragliche Vollstreckungsunterwerfung - nichtig seien, sind vielmehr mit der prozessualen Gestaltungsklage geltend zu machen, wobei es sich um eine besondere Form der Vollstreckungsabwehrklage im Sinne des § 767 Abs. 1 ZPO handelt ("Titelgegenklage"; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1993 - IX ZR 244/92, NJW 1994, 460, 461; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 767 Rn. 7 mwN).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus LG Neuruppin, 18.12.2012 - 5 T 205/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschlüssen vom 10. Februar 1953 (1 BvR 787/52, NJW 1953, 497) und vom 25. Mai 1956 (1 BvR 190/55, NJW 1956, 986) entschieden, dass sich Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nur auf künftige Rechtsetzung bezieht und auf vorkonstitutionelle Gesetze - wie die am 1. Oktober 1879 in Kraft getretene ZPO - grundsätzlich nicht anwendbar ist.
  • BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52

    Geltungsumfang des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG

    Auszug aus LG Neuruppin, 18.12.2012 - 5 T 205/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschlüssen vom 10. Februar 1953 (1 BvR 787/52, NJW 1953, 497) und vom 25. Mai 1956 (1 BvR 190/55, NJW 1956, 986) entschieden, dass sich Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nur auf künftige Rechtsetzung bezieht und auf vorkonstitutionelle Gesetze - wie die am 1. Oktober 1879 in Kraft getretene ZPO - grundsätzlich nicht anwendbar ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht